Digitalpakt Berlin

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Welche Summe steht zur Verfügung?

  • 257 Millionen Euro Bundesmittel für Berlin in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Berlin wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.

Was kann gefördert werden?

Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
  • pädagogischer Standard-Schulserver,
  • schulisches WLAN,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.

Welche Behörde ist zuständig?

Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Zu erreichen ist diese über die E-Mail digitalpakt@senbjf.berlin.de. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Zeit- und Maßnahmenplan für Berlin

  • Förderrichtlinie: Vor Beginn der ersten Investitionen erstellt Berlin die Förderrichtlinien für Schulen und für landesweite Investitionen. Nach der Feststellung des Benehmens mit dem Bund wird die Steuergruppe unterrichtet. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung.
  • Medienkonzept: Die Berliner Schulen aktualisieren und erstellen ihr Medienkonzept unter Berücksichtigung der Rahmenlehrpläne und ihrem schulinternen Curriculum. Die Vorgaben und Muster werden den Schulen noch zur Verfügung gestellt.
  • Antragsstellung: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie baut die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Schulträger und Schulen weiter aus, um den Prozess der Antragsstellung zu begleiten und individuell zu beraten.
  • Investitionen: Zum kommenden Schuljahr 2019/2020 sollen die ersten Investitionsmaßnahmen in Höhe von voraussichtlich 38 Millionen Euro aus dem Digitalpakt für eine bessere IT-Ausstattung erfolgen.

Materialien zum Download

Förderrichtlinie Digitalpakt Berlin als PDF herunterladen.

Weiterführende Links

  • Die Senatsverwaltung wird regelmäßig Informationen auf ihrer Internetseite zum Digitalpakt Schule veröffentlichen und aktualisieren.
  • Der Lernraum-Berlin wird eine zentrale Rolle bei der Antragsstellung, dem Einreichen der Konzepte und der Bereitstellung von Informationen sowie Formularen spielen. Berliner Lehrerinnen und Lehrer können sich jetzt schon auf der Seite registrieren.
  • Pressemitteilung der Senatsverwaltung zur Förderrichtlinie.