Welche Summe steht zur Verfügung?
- 372 Millionen Euro Bundesmittel für Hessen in 5 Jahren
- Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
- landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
- länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
- Aus der Förderrichtlinie für das Land Hessen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
Was kann gefördert werden?
Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
- pädagogischer Standard-Schulserver,
- schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.
Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?
Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Kultusministerium des Landes Hessen eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Zu erreichen ist diese über die E-Mail Schule@Zukunft.de. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Materialien zum Download
Förderrichtlinie Digitalpakt Hessen als PDF herunterladen.
Infografik: Digitale Schule Hessen