Digitalpakt Sachsen

Welche Summe steht zur Verfügung?

  • 250 Millionen Euro Bundesmittel für Sachsen in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Sachsen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.

Was kann gefördert werden?

Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
  • pädagogischer Standard-Schulserver,
  • schulisches WLAN,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.

 

Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?

Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Staatsministerium für Kultus des Landes Sachsen eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Zu erreichen ist diese über die E-Mail digitalpakt@smk.sachsen.de. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Materialien zum Download

Förderrichtlinie Digitalpakt Sachsen als PDF herunterladen.
Schulartunabhängige Festbeträge als PDF herunterladen.
Liste der Schulträger Budgets als PDF herunterladen.

Weiterführende Links

Weitere Informationen zur Medienbildung in Sachsen gibt es im Internet unter https://www.medienbildung.sachsen.de und https://www.digitalpakt.sachsen.de.
Empfehlungen des Landesministeriums zur Entwicklung von schulischen Medienbildungskonzepten.