Welche Summe steht zur Verfügung?
- 170 Millionen Euro Bundesmittel für Schleswig-Holstein in 5 Jahren
- Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
- landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
- länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
- Aus der Förderrichtlinie für das Land Schleswig-Holstein wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
Was kann gefördert werden?
Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
- pädagogischer Standard-Schulserver,
- schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.
Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?
Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Materialien zum Download
Förderrichtlinie Digitalpakt Schleswig-Holstein als PDF herunterladen.
Weiterführende Links
Bericht: Landesweite Umfrage zur IT-Ausstattung und Medienbildung der Schulen in Schleswig-Holstein 2018; vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein als PDF herunterladen.
Schulportal SchulCommSy Schleswig-Holstein ist eine Kommunikationsplattform zur schulinternen Kommunikation, die zur Unterstützung der Verwaltungs- und Organisationsaufgaben der Schule, zur Kommunikation im Unterricht und insbesondere für den unterrichtlichen Austausch zwischen SchülerInnen und Lehrkräften genutzt werden kann.