DigitalPakt Schule im Überblick

Der DigitalPakt Schule ist im Jahr 2019 nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten. In den kommenden fünf Jahren stehen den Schulen in Deutschland 5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zum Schuljahr 2019/20 sollen die ersten Mittel fließen. Dieser Überblicksbeitrag richtet sich an Lehrkräfte, Steuergruppen und Schulleitungen, die sich einen schnellen Überblick verschaffen möchten. Wir hoffen, dass dieser Artikel bei der Beantragung von Mitteln und der sinnvollen Umsetzung des DigitalPaktes im Schulalltag helfen wird.

DigitalPakt Schule – Zusammenfassung

Im Rahmen des DigitalPakts Schule haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung (PDF) zur landesweiten Stärkung der digitalen Bildungsinfrastruktur geschlossen. Diese Vereinbarung bezieht sich auf Finanzmittel, die vom Bund bereitgestellt und von den Ländern zielgerichtet für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur verwendet werden. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Schaffung einer IT-Infrastruktur und einer zeitgemäßen technischen Ausstattung in den Schulen.
Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden gezielt in die Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen und damit aktiver Teil der Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Schulen. Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden insbesondere schnelle und leistungsfähige Breitband-Internetzugänge, WLAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern sowie geeignete Präsentationstechnik und Endgeräte. Des Weiteren sind Datenschutz und rechtlich abgesicherte Kommunikation und Zusammenarbeit im Schulumfeld wesentliche Eckpunkte des DigitalPakts Schule. Für die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts müssen geeignete Online-Portale, fachlich qualitative Lerninstrumente und mit den notwendigen Lizenzen für die Nutzung der Lerninhalte bereitgestellt werden. Die Lehrenden sollen für die Nutzung der digitalen Lehr- und Lernkonzepte qualifiziert werden und auch im weiteren Prozess bei der Verwendung Unterstützung finden.
Auffällig ist, dass es in der Verwaltungsvereinbarung keine konkreten Angaben zur Anschlussfinanzierung gibt. Die Administration und Wartung der neuen digitalen Infrastruktur liegt ausdrücklich im Zuständigkeitsbereich der Schulträger und wird nicht mit gefördert.

Rechtlicher Hintergrund

Bis zum Beschluss des DigitalPakts Schule war es ein langer Weg. Den Pakt hatte die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) erstmals im Oktober 2016 angekündigt. Aufgrund der Bildungshoheit der Länder waren die rechtlichen Grundlagen zur Förderung durch Bundesfinanzmittel jedoch gar nicht gegeben und der DigitalPakt musste zunächst wieder verschoben werden. Um den Beschluss durchzusetzen, mussten Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ändern, und den Artikel 104c neu einfügen. Mit dieser Änderung wurde die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen.

Verteilung der Fördergelder

Die Verteilung der Fördermittel von 5 Milliarden Euro an die einzelnen Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel.

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Strategie(n) und Umsetzung

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Mit der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014-2017 erhob die Bundesregierung den Ausbau der Digitalisierung zu einem Thema von gesamtgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat hierzu im Oktober 2016 die Strategie “Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft” veröffentlicht. Sie bildet gemeinsam mit der im Dezember 2016 beschlossenen Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) “Bildung in der digitalen Welt“, die Grundlage für die rechtliche und formale Ausgestaltung des DigitalPakts Schule. Abgeleitet aus diesen Strategien verfolgen Bund und Länder eine Umsetzung des Digitalen Wandels, die Grundsätze wie Teilhabe, Mündigkeit und Chancengerechtigkeit als Zielsetzung für jedes einzelne Kind gewährleisten. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen und Schulformen. Konkret bedeutet dies, dass im Unterricht Kompetenzen vermittelt werden, die die Schülerinnen und Schüler zu einem fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit den digitalen Medien befähigen und in allen Unterrichtsfächern genutzt und gefördert werden.

Wer und was wird gefördert

Fördergelder können unabhängig von ihrem Bildungsträger für allgemeinbilde Schulen und berufliche Schulen beantragt werden. Das Bedeutet, dass auch Schulen in privater Trägerschaft potenziell förderungsfähig sind, entscheidend hierfür ist ihr landesweiter Anteil an der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Im Fall der Schulen in privater Trägerschaft übernimmt der Schulträger selbst die Rechte und Verpflichtungen aus dieser Verwaltungsvereinbarung, äquivalent zu den der Kommunen.
Grundsätzlich gelten für alle Bildungseinrichtungen die Voraussetzungen dass es sich, um lernfördernde, belastbare, kompatible digitale technische Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen handele und dass diese auf bereits vorhandene Strukturen aufbauen und diese optimieren. Hierzu gehören:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen;
  • schulisches WLAN;
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrunkturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten;
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktion;
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;
  • schulgebundene mobile Endgeräte: Laptops, Notebooks und Tablets; jedoch keine Smartphones. Voraussetzung ist, dass es an der Schule bereits WLAN gibt, welches unmittelbar für die Nutzung der Geräte notwendig ist. Zudem muss sichergestellt werden dass die hierfür fachlichen oder pädagogischen Anforderungen sowohl durch das Lehrpersonal erfüllt werden als auch zum Einsatzkonzept der Schule passen. Konkret stehen für diese Anschaffungen je Schule 25 000 Euro über fünf Jahre Laufzeit zur Verfügung.

Kriterien zur Förderung

Seit dem 16. Mai 2019 können Investitionsmaßnahmen gefördert werden. Jedes Bundesland bestimmt dazu einen Ansprechpartner für den Bund. Diese Zwischeninstanz verwaltet die bereitgestellten Finanzmittel und dient als Informations- und Kommunikationsorgan im weiteren Prozess. Schulen reichen über die Schulträger bei Ihrem jeweiligen Landes-Ansprechpartner Maßnahmen aus einem Katalog förderfähiger Investitionen ein. Diese Instanz reicht die Anträge wiederum gebündelt in Form von Länderprogrammen beim Bund ein. Darunter fallen konkrete Maßnahmen an einzelnen Schulen sowie regionale und landesweite Investitionsmaßnahmen.
Der Bund entscheidet über die Bewilligung der Programme auf Basis zuvor bestimmter Auswahlkriterien zur Bewertung der Anträge. Nachdem der Bund den jeweiligen Länderprogrammen zugestimmt hat, beauftragt das Land die gemeinsame Steuergruppe mit der Koordination und Umsetzung der Investitionsmaßnahmen innerhalb des DigitalPakts. Jedes Land kann nach dem zuvor beschriebenen Verfahren weitere Investitionen beantragen oder nachträglich Änderungen vornehmen. Darüber hinaus gibt es länderübergreifende Investitionen, die zwischen Bund und Ländern vereinbart werden können. Darüberhinaus verpflichten sich die Länder einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent zur Finanzierung der mit Bundesmitteln geförderten Investitionen beizutragen.
 

Informationsseiten des BMBF

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Kritik am DigitalPakt Schule

  • Alles nur Infrastruktur – Ein Kommentar von Parvin Sadigh auf zeit.de (2019)
  • Theorie gut, Praxis mangelhaft – Ein Beitrag von Karin Bensch auf deutschlandfunk.de (2020)
  • Ein bürokratisches Monster – Ein Beitrag von Verena Kern auf gew.de (2020)
  • Lehrer befürchten Milliarden-Verschwendung – Barbara Gillmann und Frank Specht auf handelsblatt.de (2019)
  • Ausschuss Digitale Agenda – Ausschussbericht von Anke Domscheidt-Berg (MdB) Video (2019)

Förderichtlinien zum Digitalpakt als PDF-Download

Seit 2020 haben alle Bundesländer ihre Förderrichtlinien zur Vergabe der Gelder veröffentlicht. Hier finden Sie eine Übersicht. Sie können die Förderrichtlinien und die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule als PDF herunterladen.