Welche Summe steht zur Verfügung?
- 99 Millionen Euro Bundesmittel für Mecklenburg-Vorpommern in 5 Jahren
- Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
- landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
- länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
- Aus der Förderrichtlinie für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
Was kann gefördert werden?
Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
- pädagogischer Standard-Schulserver,
- schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.
Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?
Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Zu erreichen ist diese über die E-Mail…. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Aufgabe der Träger ist es Medienentwicklungspläne zu erstellen und diese auf die Anforderungen der technischen und pädagogischen Vorhaben des Digitalpakts Schule abzustimmen. Die Schulen sind dafür verantwortlich Medienbildungskonzepte zu erarbeiten, die die Basis für ihr Schulprogramm bilden.
Materialien zum Download
Förderrichtlinie Digitalpakt Mecklenburg-Vorpommern als PDF herunterladen.
Medienkompass für Mecklenburg-Vorpommern als PDF herunterladen.
Weiterführende Links
Bildungsserver – Medienprojekte im Schulalltag
Portal der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern – Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern