Digitalpakt Nordrhein-Westfalen

Welche Summe steht zur Verfügung?

  • 1.054 Millionen Euro Bundesmittel für Nordrhein-Westfalen in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Nordrhein-Westfalen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.

Was kann gefördert werden?

Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
  • pädagogischer Standard-Schulserver,
  • schulisches WLAN,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.

Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?

Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

 Materialien zum Download

Förderrichtlinie Digitalpakt Nordrhein-Westfalen als PDF herunterladen.

Weiterführende Links

Forschungsprojekt der Universität Paderborn: „Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften im Zeitalter der Digitalisierung” – zum Artikel

Pflichtfach Informatik: „Breites Bündnis fordert Informatik als Pflichtfach in NRW” – zum Artikel