Digitalpakt Sachsen-Anhalt

Welche Summe steht zur Verfügung?

  • 138 Millionen Euro Bundesmittel für Sachsen-Anhalt in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Sachsen-Anhalt wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.

Was kann gefördert werden?

Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
  • pädagogischer Standard-Schulserver,
  • schulisches WLAN,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.

Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?

Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Materialien zum Download

Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt als PDF herunterladen.