Welche Summe steht zur Verfügung?
- 138 Millionen Euro Bundesmittel für Sachsen-Anhalt in 5 Jahren
- Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
- landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
- länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
- Aus der Förderrichtlinie für das Land Sachsen-Anhalt wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
Was kann gefördert werden?
Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
- pädagogischer Standard-Schulserver,
- schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.
Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?
Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Materialien zum Download
Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt als PDF herunterladen.