Welche Summe steht zur Verfügung?
- 132 Millionen Euro Bundesmittel für Thüringen in 5 Jahren
- Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
- landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
- länderübergreifende Investitionen (5% der Bundesmittel)
- Aus der Förderrichtlinie für das Land Thüringen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
Was kann gefördert werden?
Vor allem technische IT-Infrastruktur einer Schule:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
- pädagogischer Standard-Schulserver,
- schulisches WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräte),
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung,
- schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.
Welche Behörde erstellt die Förderrichtlinie?
Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingerichtet und erstellt die Förderrichtlinie. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Materialien zum Download
Förderrichtlinie Digitalpakt Thüringen als PDF herunterladen.
Leitfaden zur Erstellung eines schulischen Medienkonzepts als PDF herunterladen.
Leitfaden zur Erstellung eines schulischen Medienkonzepts als Video ansehen.
Weiterführende Links
Thüringer Schulportal – zum Schulportal